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Kann ich Sie auch nur mit der Begehung beauftragen, ohne weitere Dienstleistungen (Verhandlung) in Anspruch zu nehmen?
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Das ist nicht möglich, da diese Dienstleistung für mich sonst nicht rentabel ist (Mischkalkulation). Es würde zudem meistens auch keinen Sinn ergeben, sich in das Objekt einzuarbeiten und dann die Ergebnisse der Untersuchungen und Ermittlungen nicht einzubringen. Es besteht aber die Möglichkeit, mich mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zu beauftragen. Infos finden Sie auch unter: www.immobilien-kowalski.de/Immo-Wert/immo-wert.html
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Bieten Sie diese Dienstleistung für alle Objekte an?
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Diese Dienstleistung biete ich grundsätzlich für alle Immobilienarten an. Der Preis für die Begehung bezieht sich aber auf Ein- bis Zweifamilienhäuser und auf Eigentumswohnungen. Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Grundstücke, Baugebiete und Sonderimmobilien, wie zum Beispiel für ein Hotel, wird ein individueller Preis mit Ihnen vereinbart.
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Was mache ich, wenn der Eigentümer oder Makler nicht zustimmt?
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Die Begehung kann man nicht erzwingen. Sie sollten aber skeptisch werden und hinterfragen, warum der Eigentümer oder der Makler die Begehung ablehnt. Denken Sie bitte daran, das Sie für die Kosten von nötigen Modernisierungen nach dem Erwerb aufkommen müßten, da Sie bei dem Erwerb einer gebrauchten Immobilie, in der Regel keine Gewährleistungsansprüche haben (gekauft wie gesehen).
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Was mache ich wenn Sie diese Immobilie bereits kennen oder selber im Auftrag haben?
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Bevor ich den Auftrag annehme, prüfe ich selbstverständlich, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Bei einem Interessenkonflikt werde ich den Auftrag ablehnen. Aber auch in diesem Fall, sollten Sie nicht auf einen Sachverständigen verzichten!
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Kann ich Sie auch beauftragen, mehrere Immobilien zu begehen, da wir uns noch nicht sicher sind, für welche wir uns entscheiden?
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Grundsätzlich sollten Sie sich schon für eine Immobilie entschieden haben. Sollte es aber davon abhängig sein, wie ich den Marktwert und die nötigen Modernisierungsmaßnahmen einschätze, ist es natürlich auch möglich, mich mit der Begehung von mehreren Immobilien zu beauftragen. Hier sollte allerdings vorher ein Besprechungstermin in meinem Büro abgestimmt werden, in dem wir uns auch auf einen pauschalen Preis für die Begehungen einigen.
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Was mache ich, wenn keine Unterlagen vorliegen und ein Teil der Unterlagen fehlen?
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Grundsätzlich ist das kein Problem. Ich werde dann versuchen, die Unterlagen zu beschaffen oder falls erforderlich herzustellen oder herstellen zu lassen. Hierbei sind aber erhebliche Absprachen mit Ihnen zu treffen, damit sich die Kosten für Sie im Rahmen halten. Bitte vereinbaren Sie in einem solchen Fall einen Termin mit meinem Büro. Wir werden dann zusammen eine Lösung finden.
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